Ein Komitee aus linken Parteien und Organisationen wird die Familieninitiative der SVP, die am 24. November zur Abstimmung kommt, bekämpfen. Die angebliche Familienförderung ist in Wirklichkeit ein Steuergeschenk für wenige Familien mit hohen Einkommen und reisst Milliardenlöcher in die Finanzen der Kantone. Zudem setzt die Initiative mit einer „Haushaltsprämie“ falsche Anreize, indem sie Frauen von der Erwerbsarbeit abhält und so das klassische Familienmodell mit einem Alleinver-diener zementiert. Und das ist weder gesellschaftlich noch ökonomisch sinnvoll.
Heute Freitag hat sich ein überparteiliches Komitee bestehend aus SP, SP Frauen, Juso, Grünen, Grüne Frauen, Jungen Grünen sowie den Gewerkschaftsdachverbänden SGB und Travail.Suisse formiert, um gegen die SVP-Familieninitiative anzutreten. Die SVP-Initiative scheint auf den ersten Blick verlockend, entpuppt sich aber als Mogelpackung. In Realität handelt es sich um nichts mehr als ein Steuerge-schenk für Familien mit hohen Einkommen. Dieses Geschenk kostet Bund und Kantone allerdings rund 1.4 Milliarden pro Jahr.
Die SVP verfolgt mit dieser Initiative ein gesellschaftspolitisch fragwürdiges Ziel: Sie will die klassische Rollenverteilung mit dem Mann, der einer Erwerbsarbeit nachgeht und der Frau, die sich um Kinder und Haushalt kümmert, fiskalpolitisch begünstigen. Mit ihrer unterschwelligen Forderung „Frauen zu-rück an den Herd“ zielt die SVP völlig an der Realität vorbei, schliesslich beträgt die Nettoerwerbsquote von Frauen heute über 75 Prozent. Wichtig ist, die wirkliche Wahlfreiheit der Kinderbetreuung zu erhal-ten, die überhaupt erst durch den Fremdbetreuungsabzug eingeführt wurde.
Vor allem aber können diese gutverdienenden Familien Abzüge in der Steuererklärung geltend machen, die gar nicht auf realen Kosten beruhen. Ganz im Gegensatz zu den Doppelverdiener-Familien, die heu-te zumindest einen Teil der effektiven Kosten der externen Betreuung steuerlich abziehen können. Mit der Initiative wird also keine Ungerechtigkeit beseitigt, wie die SVP behauptet, sondern im Gegenteil eine neue Ungleichbehandlung geschaffen und somit gegen den Verfassungsgrundsatz der Besteue-rung aufgrund der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verstossen.